Softwarepatente stellen in immer höherem Maße eine Gefährdung für die Entwicklung neuer Programme dar. Innovationen auf dem Softwaresektor basieren heute selten auf komplett neuen Verfahren, sondern auf der geschickten Verknüpfung bereits vorhandener Algorithmen in einem neuen Projekt. Damit dies funktioniert, ist der Zugriff auf ein großes Repertoire von Algorithmen von großer Wichtigkeit. In den letzten Jahren hat leider die Praxis zugenommen (insbesondere in den U.S.A.) Patente auf Verfahren mit äußerst geringer Innovationshöhe zu erwerben.\footnote{Als bekanntes Beispiel sei hier Amazons One-Klick\textsuperscript{TM}-Patent genannt. xyz} Neuentwicklungen werden so insbesondere in mittelständischen Unternehmen, in denen der Schwerpunkt der Entwicklung statt findet, erschwert. Selten können sie sich die Lizensierung eines Verfahrens leisten, bzw. verfügen nicht über das finanzielle Polster, in einer von einem großen Konzern gegen sie angestrengten Patentklage die Trivialität des Patents aufzeigen zu können. Ironischerweise ist die Problematik bei Freier Software, die ja grundsätzlich quelloffen ist, noch verschärft. Es ist so für Patentinhaber besonders leicht nachzuprüfen, ob ein patentiertes Verfahren genutzt wird. Da Freie Software an sich für die Programmierer keinen direkten Gewinn abwirft, können sie natürlich auch keine Lizenzkosten für patentierte Verfahren bezahlen. Aus den genannten Gründen sind daher die Forderungen kommerzieller Interessenverbände als auch die von Interessengemeinschaften im Bereich Freier Software\footnote{ Z.B. LinuxTag e.V. oder Linux-Verband "`Live"' } nachvollziehbar, die eine Erhöhung des Patentierungsniveaus\footnote{ } für sinnvoll halten und mit ihren Einwänden besonders die bevorstehende (???) Änderung des europäischen Patentrechtes beeinflussen wollen. \subsubsection{Das europäische Patentrecht} Ende 2000 sollte über eine Änderung des europäischen Patentrechtes beschlossen werden, die u.a. auch die Streichung einer Klausel beinhaltet hätte, die besagt, dass Programm grundsätzlich nicht patentiert werden können (Artikel 52). Aufgrund der Wichtigkeit des Themas und kontroverser Meinungen hierzu wurde beschlossen, die Entscheidung zu vertagen und die Änderung zunächst in der EU zu diskutieren. Auch die Meinung der Öffentlichkeit wurde erbeten. Bei der Auswertung\footnote{ http://www.heise.de/newsticker/newsticker/data/jk-06.08.01-002/ oder auch c't 17/2001 } waren zahlenmäßig ganz klar die Anhänger Freier Software im Vorteil. Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gewichts der Befürworter der Patentrechtsnovellierung (Große Firmen, Patentanwälte und Patentbehörden) fiel die Empfehlung aber natürlich zu Gunsten eines ausgeweiteten Patentrechts aus. Im November 2001 wurde dann die Richtline eigenmächtig durch das EPA (Europäische Patentamt) geändert.\footnote{ http://www.heise.de/newsticker/data/odi-07.11.01-000/ } In der neuen Form ist jede computer-implementierbare Erfindung patentierbar, die einen technischen Charakter hat -- wobei es schwer sein dürfte ein Programm zu finden, das diese Anforderung nicht erfüllt. \subsubsection{Patentpraxis in den U.S.A.} In den U.S.A. ist es grundsätzlich möglich Software zu patentieren. Die negativen Folgen dessen wurden in letzter Zeit immer offensichtlicher: Große Unternehmen verklagen andere auf Patentverletzungen. Je mehr Patente der Gegner hat, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich unter ihnen ein gleichwertiges findet, das vom Kläger verletzt wird, sodass im besten Fall die Auseinandersetzung in einem Vergleich, d.h. Patentaustauschabkommen endet, der beide viel Zeit und Geld gekostet hat. Die Zahl der Patentanwälte nimmt immer stärker zu und anstatt in die Entwicklung investieren zu können, muss man teure Rechtsabteilungen beschäftigen, die allein zur Verteidigung gegen Patentklagen da sind. Folge ist die immer stärkere Zunahme von Trivialpatenten, die inbesondere dann für Freie Software besonders gefährlich werden, wenn sie einen großen Bereich der Technik abdecken. Als Anekdote aus dem nicht-softwaretechnischen-Bereich sei hier das Patent eines Australiers auf das "`Rad"' erwähnt. Die Überforderung der Patentämter die Erfindungshöhe beurteilen zu können wird mit diesem Beispiel deutlich. Er hatte den Begriff "`Rad"' natürlich nicht direkt verwendet sondern in technischer Sprache umschrieben. \footnote{ xyz }