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\author{Ingo Ruhnke \and Sven Dargel \and Peter Husemann \and Henner
 Sudek \and Marcel Martin}
\title{Freie Software}
\pagestyle{headings} % plain, empty, headings

\begin{document}
\maketitle
\tableofcontents
\newpage
\section{Gefahren für Freie Software}
\subsection{Patente}

Softwarepatente stellen in immer höherem Maße eine Gefährdung für die Entwicklung neuer Programme dar.
Innovationen auf dem Softwaresektor basieren heute selten auf komplett neuen Verfahren, sondern auf der
geschickten Verknüpfung bereits vorhandener Algorithmen in einem neuen Projekt. Damit dies funktioniert,
ist der Zugriff auf ein großes Repertoire von Algorithmen von großer Wichtigkeit.

In den letzten Jahren hat leider die Praxis zugenommen (insbesondere in den U.S.A.) Patente auf Verfahren mit
äußerst geringer Innovationshöhe zu erwerben.\footnote{Als bekanntes Beispiel sei hier Amazons One-Klick\textsuperscript{TM}-Patent
genannt. xyz} Neuentwicklungen werden so insbesondere in mittelständischen Unternehmen, in denen der Schwerpunkt der
Entwicklung stattfindet, erschwert. Selten können sie sich die Lizensierung eines Verfahrens leisten, bzw. verfügen
nicht über das finanzielle Polster, in einer von einem großen Konzern gegen sie angestrengten Patentklage die Trivialität des
Patents aufzeigen zu können.

Ironischerweise ist die Problematik bei Freier Software, die ja grundsätzlich quelloffen ist, noch verschärft. Es ist so
für Patentinhaber besonders leicht nachzuprüfen, ob ein patentiertes Verfahren genutzt wird.
Da Freie Software an sich für die Programmierer keinen direkten Gewinn abwirft, können sie natürlich auch keine Lizenzkosten für
patentierte Verfahren bezahlen.

Aus den genannten Gründen sind daher die Forderungen kommerzieller Interessenverbände als auch die von Interessengemeinschaften
im Bereich Freier Software\footnote{
  Z.B. LinuxTag e.V. oder Linux-Verband "`Live"'
  }
nachvollziehbar, die eine Erhöhung des Patentierungsniveaus\footnote{
  }
für sinnvoll halten und mit ihren Einwänden besonders die bevorstehende Änderung des europäischen Patentrechtes beeinflussen wollen.

\subsubsection{Das europäische Patentrecht}

Ende 2000 sollte über eine Änderung des europäischen Patentrechtes beschlossen werden, die u.a. auch die Streichung einer
Klausel beinhaltet hätte, die besagt, dass Programme grundsätzlich nicht patentiert werden können (Artikel 52).
Aufgrund der Wichtigkeit des Themas und kontroverser Meinungen hierzu wurde beschlossen, die Entscheidung zu vertagen und die Änderung
zunächst in der EU zu diskutieren. Auch die Meinung der Öffentlichkeit wurde erbeten.

Bei der Auswertung\footnote{
  http://www.heise.de/newsticker/newsticker/data/jk-06.08.01-002/ oder auch c't 17/2001
} waren zahlenmäßig ganz klar die Anhänger Freier Software im Vorteil.
Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gewichts der Befürworter der Patentrechtsnovellierung (Große Firmen, Patentanwälte und
Patentbehörden) fiel die Empfehlung aber natürlich zu Gunsten eines ausgeweiteten Patentrechts aus.

Im November 2001 wurde dann die Richtline eigenmächtig durch das EPA (Europäisches Patentamt) geändert.\footnote{
  http://www.heise.de/newsticker/data/odi-07.11.01-000/ }
In der neuen Form ist jede computer-implementierbare Erfindung patentierbar, die einen technischen Charakter hat -- wobei es schwer sein
dürfte ein Programm zu finden, das diese Anforderung nicht erfüllt.

\subsubsection{Patentpraxis in den U.S.A.}

In den U.S.A. ist es grundsätzlich möglich Software zu patentieren. Die negativen Folgen dessen wurden in letzter Zeit
immer offensichtlicher: Große Unternehmen verklagen andere auf Patentverletzungen. Je mehr Patente der Gegner hat, desto wahrscheinlicher
ist es, dass sich unter ihnen ein gleichwertiges findet, das vom Kläger verletzt wird, sodass im besten Fall die Auseinandersetzung
in einem Vergleich, d.h. Patentaustauschabkommen endet, der beide viel Zeit und Geld gekostet hat. Die Zahl der Patentanwälte nimmt
immer stärker zu und anstatt in die Entwicklung investieren zu können, müssen teure Rechtsabteilungen beschäftigt werden, die allein zur
Verteidigung gegen Patentklagen da sind. Folge ist die immer stärkere Zunahme von Trivialpatenten, die inbesondere dann für
Freie Software besonders gefährlich werden, wenn sie einen großen Bereich der Technik abdecken.

  Als Anekdote aus dem nicht-softwaretechnischen-Bereich sei hier das Patent eines Australiers auf das "`Rad"' erwähnt.
  Die Überforderung der Patentämter die Erfindungshöhe beurteilen zu können wird mit diesem Beispiel deutlich. Er hatte den
  Begriff "`Rad"' natürlich nicht direkt verwendet sondern in technischer Sprache umschrieben.
\footnote{
 xyz
 % todo: quelle
}

Wie in \cite{fjs} gezeigt, wurde die nicht-Patentierbarkeit von Software vom Gesetzgeber in den letzten Jahren ausgehebelt.
Gezeigt wird dies an der einfachen Tatsache, dass in den letzten Jahren eine große Zahl von Patenten in dieser Richtung erteilt
wurden: \quote{Allein in der
internationalen Patentklasse G06F, die fast ausschließlich Software
betrifft, hat das EP von 1978 bis zum Mai 1999 insgesamt 7619 europaweite
Patente erteilt.} \cite{fjs}


----------
http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html:
Preamble:
Finally, any free program is threatened constantly by software patents. We wish to avoid the danger that redistributors of a free program will individually obtain patent licenses, in effect making the program proprietary. To prevent this, we have made it clear that any patent must be licensed for everyone's free use or not licensed at all.

------
Melbourne man patents the wheel

By NATHAN COCHRANE
http://www.theage.com.au/news/state/2001/07/02/FFX0ADFPLOC.html
--------------





xyz In der Welt der Freien Software:
%s.a. offene standards
ohne Arbeit, Zeit und dementsprechend Geld in die Entwicklung zu investieren. Der "`Pool"' an Wissen bzw. das Niveau von Software
kann so immer weiter gesteigert werden.

% Probleme:
% Trivialpatente
% geringe Innovationshöhe
% zu hohe Kosten für kleine Firmen
% Innovationsverhinderung
% open source: autoren können lizenzkosten nicht bezahlen, außerdem kann gut nachvollzogen werden, ob patent verletzt

% todo: recherche (usa, eu patentrecht)
% usa zuerst
Nach europäischem Recht kann Software noch\footnote{xyz} nicht patentiert werden. Da Hardware zusammen mit der zugehörigen
Software allerdings patentiert werden kann, gibt es für (meistens große) Firme allerdings Umwege, eine Patentierung dennoch
durchzusetzen.

In den U.S.A. sieht die Sache anders aus. Software-Patente sind durchaus möglich (???).

Der Missbrauch von Patenten zur Durchset
laut \cite{rs}

\begin{thebibliography}{9}
\bibitem{rs} Richard Sietman, \emph{Wettbewerb im Gerichtssaal}, c't 2001, Heft 17, S. 170-181
\bibitem{fjs} Franz-Josef Schöniger, \emph{Schlechte Karten für deutsche Entwickler?}, c't 1999, Heft 16, S. 72ff
\end{thebibliography}
\end{document}


% Anführungszeichen: "`Text"'

