% Marcel Martin
% Gefahren für freie Software

\section{Gefahren für freie Software}
\subsection{Patente}

Softwarepatente stellen in immer höherem Maße eine Gefährdung für die 
 Entwicklung neuer Programme dar. Innovationen auf dem Softwaresektor basieren
 heute selten auf komplett neuen Verfahren, sondern auf der geschickten
 Verknüpfung bereits vorhandener Algorithmen in einem neuen Projekt. 
 Damit dies funktioniert, ist der Zugriff auf ein großes Repertoire von
 Algorithmen von großer Wichtigkeit.

In den letzten Jahren hat leider die Praxis zugenommen (insbesondere in den 
 U.S.A.), Patente auf Verfahren mit äußerst geringer Innovationshöhe zu
 erwerben.\footnote{
	Als recht bekanntes Beispiel sei hier Amazons
	One-Klick\textsuperscript{TM}-Patent genannt. FIXME
 } Neuentwicklungen werden so insbesondere in mittelständischen Unternehmen,
 in denen der Schwerpunkt der Entwicklung stattfindet, erschwert. Selten
 können sie sich die Lizensierung eines Verfahrens leisten, bzw. verfügen
 nicht über das finanzielle Polster, in einer von einem großen Konzern gegen sie 
 angestrengten Patentklage die Trivialität des
 Patents aufzeigen zu können.

Ironischerweise ist die Problematik bei Freier Software, die ja grundsätzlich 
 quelloffen ist, noch verschärft. Es ist so für Patentinhaber besonders leicht
 nachzuprüfen, ob ein patentiertes Verfahren genutzt wird.
 Und da Freie Software an sich für die Programmierer keinen direkten Gewinn
 abwirft, können sie natürlich auch keine Lizenzkosten für
 patentierte Verfahren bezahlen.

Aus den genannten Gründen sind daher die Forderungen kommerzieller 
 Interessenverbände als auch die von Interessengemeinschaften
	im Bereich Freier Software\footnote{
	Z.\,B. LinuxTag e.V. oder Linux-Verband "`Live"'
 } nachvollziehbar, die eine Erhöhung des Patentierungsniveaus\footnote{
  FIXME
 } für sinnvoll halten und mit ihren Einwänden besonders die bevorstehende 
Änderung des europäischen Patentrechtes beeinflussen wollen.

\subsubsection{Das europäische Patentrecht}

Ende 2000 sollte über eine Änderung des europäischen Patentrechtes beschlossen 
 werden, die u.a. auch die Streichung einer Klausel beinhaltet hätte, die
 besagt, dass Programme grundsätzlich nicht patentiert werden können (Artikel 52).
 Aufgrund der Wichtigkeit des Themas und kontroverser Meinungen hierzu wurde 
 beschlossen, die Entscheidung zu vertagen und die Änderung
 zunächst in der EU zu diskutieren. Auch die Meinung der Öffentlichkeit wurde 
 erbeten.

Bei der Auswertung (nachzulesen in \cite{heisesoftpat} und \cite{ctsoftpat})
 waren zahlenmäßig ganz klar die Anhänger Freier Software im Vorteil.
 Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gewichts der Befürworter der 
 Patentrechtsnovellierung (Große Firmen, Patentanwälte und
 Patentbehörden) fiel die Empfehlung aber natürlich zu Gunsten eines 
 ausgeweiteten Patentrechts aus.

Im November 2001 wurde dann die Richtline eigenmächtig durch das EPA 
 (Europäisches Patentamt) geändert (\cite{epaalleingang}).
 In der neuen Form ist jede Computer-implementierbare Erfindung patentierbar, die 
 einen technischen Charakter hat -- wobei es schwer sein
 dürfte ein Programm zu finden, das diese Anforderung nicht erfüllt.

Für die, die es sich leisten konnten, wird sich allerdings nicht viel ändern:
 Denn schon vorher war -- wie in \cite{fjs} gezeigt -- die nicht-Patentierbarkeit
 von Software vom Gesetzgeber in den letzten Jahren ausgehebelt worden.

Gezeigt wird dies an der einfachen Tatsache, dass in den letzten Jahren eine
 große Zahl von Patenten in dieser Richtung erteilt wurden:
\begin{quote}
	Allein in der
	internationalen Patentklasse G06F, die fast ausschließlich Software
	betrifft, hat das EP von 1978 bis zum Mai 1999 insgesamt 7619 europaweite
	Patente erteilt. \cite{fjs}
\end{quote}
Problematisch auch hierbei: Um die Lücken in der Nicht-Patentierbarkeit zu
 finden\footnote{
	Z.\,B. kann Hardware zusammen mit passender Software patentiert werden.
 }, ist Zeit und Geld nötig -- ein kleines Unternehmen wird sich ohne das Wissen
 leicht mit der Auskunft abspeisen lassen, dass Softwarepatente generell nicht
 möglich seien. Große Unternehmen können dadurch ihre Marktposition auf Kosten
 der Mitbewerber weiter ausbauen.

\subsubsection{Patentpraxis in den U.S.A.}

In den U.S.A. ist es grundsätzlich möglich Software zu patentieren. Die 
 negativen Folgen dessen wurden in letzter Zeit
 immer offensichtlicher: Große Unternehmen verklagen andere auf 
 Patentverletzungen. Je mehr Patente der Gegner hat, desto wahrscheinlicher
 ist es, dass sich unter ihnen ein gleichwertiges findet, das vom Kläger verletzt 
 wird, sodass im besten Fall die Auseinandersetzung
 in einem Vergleich, d.h. Patentaustauschabkommen endet, der beide viel Zeit und 
 Geld gekostet hat. Die Zahl der Patentanwälte nimmt immer stärker zu und anstatt
 in die Entwicklung investieren zu können, müssen teure Rechtsabteilungen
 beschäftigt werden, die allein zur Verteidigung gegen Patentklagen da sind.
 Folge des Bestreben, sich durch eine möglichst große Anzahl eigener Patente eine
 gute Ausgangsposition in Patentstreitigkeiten zu sichern, ist die immer stärkere
 Zunahme von Trivialpatenten, die inbesondere dann für Freie Software besonders
 gefährlich werden, wenn sie sehr allgemein gehalten sind.

\subsubsection{Überlastete Patentämter}

Welch absurden Ausmaße dieses Verhalten annehmen kann, konnte im Juli 2001 ein
 Mann aus Melbourne, Australien zeigen, der sich das \emph{Rad} patentieren ließ
 (\cite{radpatent}). Hätte er tatsächlich versucht, Lizenzgebühren für seine
 "`Erfindung"' einzutreiben, wäre er sicherlich nicht weit gekommen, da die
 nötige Erfindungshöhe nicht gegeben ist. Aber eins schafft er sehr deutlich zu
 demonstrieren: Die durch Überlastung verursachte Unfähigkeit der Patentämter,
 Erfindungen und Nicht-Erfindungen korrekt einstufen zu können. Dieses Problem
 besteht hierzulande genau wie in Australien.

Übertragen wir das Problem nun auf Software. Der Australier beschrieb seine 
 "`Erfindung"' etwas umständlich, dies reichte aus, um das alleinige
 Verwertungsrecht an einem Gegenstand zu bekommen, das eigentlich Allgemeingut
 sein sollte. Wenn wir uns vorstellen, dass Software an sich zwar etwas
 komplizierter aufgebaut ist als ein Rad, aber dennoch häufig nicht weniger
 triviale Bestandteile enthält, ist es dann nicht anzunehmen, dass hier erst
 recht viele Patente -- versteckt hinter unnötig verkomplizierenden, aber
 gleichzeitig verallgemeinernden Formulierungen -- unberechtigterweise vergeben
 werden? Ohne eine entscheidende Erhöhung der Kompetenz der Patentämter kann diese
 Frage sicherlich mit ja beantwortet werden.

Die Gefahr betreffend, dass ein Algorithmus aus einer freien Software
 von einem Benutzer oder Autor patentiert werden könne, hat die GPL
 glücklicherweise Vorkehrungen getroffen:

\begin{quote}
Preamble:\\
Finally, any free program is threatened constantly by software patents. We
wish to avoid the danger that redistributors of a free program will
individually
obtain patent licenses, in effect making the program proprietary. To prevent
this, we have made it clear that any patent must be licensed for everyone's
free use or not licensed at all.
\end{quote}

In \cite{FIXME} wird berichtet, wie eine Firma, die eigene Erweiterungen des
 unter GPL stehenden Linux-Kernels patentieren ließ, eingelenkt hat keine
 Lizenzkosten für die Verwendung ihres patentierten Verfahrens in GPL-Programmen
 zu verlangen.

%mm: bei ifross.de

\subsubsection{Proprietäre Standards}




%mm: FIXME

% xyz In der Welt der Freien Software:
% %s.a. offene standards
% ohne Arbeit, Zeit und dementsprechend Geld in die Entwicklung zu investieren.
% Der "`Pool"' an Wissen bzw. das Niveau von Software
% kann so immer weiter gesteigert werden.
%
% % todo: recherche (usa, eu patentrecht)
% % usa zuerst

