% Marcel Martin
% Gefahren für freie Software

\section{Gefahren für freie Software}
\subsection{Patente}

Softwarepatente stellen in immer höherem Maße eine Gefährdung für die 
Entwicklung neuer Programme dar.
Innovationen auf dem Softwaresektor basieren heute selten auf komplett neuen 
Verfahren, sondern auf der
geschickten Verknüpfung bereits vorhandener Algorithmen in einem neuen Projekt. 
Damit dies funktioniert,
ist der Zugriff auf ein großes Repertoire von Algorithmen von großer 
Wichtigkeit.

In den letzten Jahren hat leider die Praxis zugenommen (insbesondere in den 
U.S.A.) Patente auf Verfahren mit
äußerst geringer Innovationshöhe zu erwerben.\footnote{Als bekanntes Beispiel 
sei hier Amazons One-Klick\textsuperscript{TM}-Patent
genannt. xyz} Neuentwicklungen werden so insbesondere in mittelständischen 
Unternehmen, in denen der Schwerpunkt der
Entwicklung stattfindet, erschwert. Selten können sie sich die Lizensierung 
eines Verfahrens leisten, bzw. verfügen
nicht über das finanzielle Polster, in einer von einem großen Konzern gegen sie 
angestrengten Patentklage die Trivialität des
Patents aufzeigen zu können.

Ironischerweise ist die Problematik bei Freier Software, die ja grundsätzlich 
quelloffen ist, noch verschärft. Es ist so
für Patentinhaber besonders leicht nachzuprüfen, ob ein patentiertes Verfahren 
genutzt wird.
Da Freie Software an sich für die Programmierer keinen direkten Gewinn abwirft, 
können sie natürlich auch keine Lizenzkosten für
patentierte Verfahren bezahlen.

Aus den genannten Gründen sind daher die Forderungen kommerzieller 
Interessenverbände als auch die von Interessengemeinschaften
im Bereich Freier Software\footnote{
  Z.B. LinuxTag e.V. oder Linux-Verband "`Live"'
  }
nachvollziehbar, die eine Erhöhung des Patentierungsniveaus\footnote{
  }
für sinnvoll halten und mit ihren Einwänden besonders die bevorstehende Änderung 




des europäischen Patentrechtes beeinflussen wollen.

\subsubsection{Das europäische Patentrecht}

Ende 2000 sollte über eine Änderung des europäischen Patentrechtes beschlossen 
werden, die u.a. auch die Streichung einer
Klausel beinhaltet hätte, die besagt, dass Programme grundsätzlich nicht 
patentiert werden können (Artikel 52).
Aufgrund der Wichtigkeit des Themas und kontroverser Meinungen hierzu wurde 
beschlossen, die Entscheidung zu vertagen und die Änderung
zunächst in der EU zu diskutieren. Auch die Meinung der Öffentlichkeit wurde 
erbeten.

Bei der Auswertung\footnote{
  http://www.heise.de/newsticker/newsticker/data/jk-06.08.01-002/ oder auch c't 
17/2001
} waren zahlenmäßig ganz klar die Anhänger Freier Software im Vorteil.
Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gewichts der Befürworter der 
Patentrechtsnovellierung (Große Firmen, Patentanwälte und
Patentbehörden) fiel die Empfehlung aber natürlich zu Gunsten eines 
ausgeweiteten Patentrechts aus.

Im November 2001 wurde dann die Richtline eigenmächtig durch das EPA 
(Europäisches Patentamt) geändert.\footnote{
  http://www.heise.de/newsticker/data/odi-07.11.01-000/ }
In der neuen Form ist jede computer-implementierbare Erfindung patentierbar, die 




einen technischen Charakter hat -- wobei es schwer sein
dürfte ein Programm zu finden, das diese Anforderung nicht erfüllt.

\subsubsection{Patentpraxis in den U.S.A.}

In den U.S.A. ist es grundsätzlich möglich Software zu patentieren. Die 
negativen Folgen dessen wurden in letzter Zeit
immer offensichtlicher: Große Unternehmen verklagen andere auf 
Patentverletzungen. Je mehr Patente der Gegner hat, desto wahrscheinlicher
ist es, dass sich unter ihnen ein gleichwertiges findet, das vom Kläger verletzt 




wird, sodass im besten Fall die Auseinandersetzung
in einem Vergleich, d.h. Patentaustauschabkommen endet, der beide viel Zeit und 
Geld gekostet hat. Die Zahl der Patentanwälte nimmt
immer stärker zu und anstatt in die Entwicklung investieren zu können, müssen 
teure Rechtsabteilungen beschäftigt werden, die allein zur
Verteidigung gegen Patentklagen da sind. Folge ist die immer stärkere Zunahme 
von Trivialpatenten, die inbesondere dann für
Freie Software besonders gefährlich werden, wenn sie einen großen Bereich der 
Technik abdecken.

  Als Anekdote aus dem nicht-softwaretechnischen-Bereich sei hier das Patent
eines Australiers auf das "`Rad"' erwähnt.
  Die Überforderung der Patentämter die Erfindungshöhe beurteilen zu können wird




mit diesem Beispiel deutlich. Er hatte den
  Begriff "`Rad"' natürlich nicht direkt verwendet sondern in technischer
Sprache umschrieben.
\footnote{
 xyz
 % todo: quelle
}

Wie in \cite{fjs} gezeigt, wurde die nicht-Patentierbarkeit von Software vom
Gesetzgeber in den letzten Jahren ausgehebelt.
Gezeigt wird dies an der einfachen Tatsache, dass in den letzten Jahren eine
große Zahl von Patenten in dieser Richtung erteilt
wurden:
\begin{quote}
	Allein in der
	internationalen Patentklasse G06F, die fast ausschließlich Software
	betrifft, hat das EP von 1978 bis zum Mai 1999 insgesamt 7619 europaweite
	Patente erteilt.
\end{quote} \cite{fjs}

% ----------
% http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html:
% Preamble:
% Finally, any free program is threatened constantly by software patents. We
% wish to avoid the danger that redistributors of a free program will
% individually

% obtain patent licenses, in effect making the program proprietary. To prevent
% this, we have made it clear that any patent must be licensed for everyone's
% free
%
%
%
%
% use or not licensed at all.
%
% ------
% Melbourne man patents the wheel
%
% By NATHAN COCHRANE
% http://www.theage.com.au/news/state/2001/07/02/FFX0ADFPLOC.html
% --------------
%
%
% xyz In der Welt der Freien Software:
% %s.a. offene standards
% ohne Arbeit, Zeit und dementsprechend Geld in die Entwicklung zu investieren.
% Der "`Pool"' an Wissen bzw. das Niveau von Software
% kann so immer weiter gesteigert werden.
%
% % Probleme:
% % Trivialpatente
% % geringe Innovationshöhe
% % zu hohe Kosten für kleine Firmen
% % Innovationsverhinderung
% % open source: autoren können lizenzkosten nicht bezahlen, außerdem kann gut
% nachvollzogen werden, ob patent verletzt
%
% % todo: recherche (usa, eu patentrecht)
% % usa zuerst
% Nach europäischem Recht kann Software noch\footnote{xyz} nicht patentiert
% werden. Da Hardware zusammen mit der zugehörigen
% Software allerdings patentiert werden kann, gibt es für (meistens große) Firme

% allerdings Umwege, eine Patentierung dennoch
% durchzusetzen.
%
% In den U.S.A. sieht die Sache anders aus. Software-Patente sind durchaus
% möglich (???).
%
% Der Missbrauch von Patenten zur Durchset
% laut \cite{rs}
% Anführungszeichen: "`Text"'

